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   BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04   

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https://dejure.org/2005,5001
BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04 (https://dejure.org/2005,5001)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - IX ZB 28/04 (https://dejure.org/2005,5001)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - IX ZB 28/04 (https://dejure.org/2005,5001)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines italienischen Beschlusses zur Vollstreckung in Deutschland; Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils; Ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift; Sachlicher Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die ...

  • Judicialis

    AVAG § 9; ; AVAG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1290
  • WM 2006, 502
  • WM 2006, 503
  • AnwBl 2006, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    b) Die Schuldnerin hat damit die Entscheidungserheblichkeit der von ihr bezeichneten Rechtsfragen nicht dargelegt; dies ist Voraussetzung für die Zulässigkeit ihrer Rechtsbeschwerde (vgl. BGH, Beschl. vom 19. Dezember 2002 - VII ZB 101/02, NJW 2003, 831 f).
  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    Entscheidungen, die sich auf ein Insolvenzverfahren beziehen, sind dann von der Anwendung des Abkommens ausgeschlossen, wenn sie unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen und sich eng innerhalb des Rahmens eines Konkursverfahrens halten (EuGH RIW 1979, 273, 274; BGH, Urt. v. 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89, ZIP 1990, 246).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    Mangels eines zulässigen Rechtsmittels ist der Senat gehindert, den von den Beteiligten dieses Verfahrens nicht angesprochenen Bedenken gegen die Bestimmtheit des für vollstreckbar erklärten Tenors zur Höhe des Zinssatzes und zum Beginn der Zinspflicht nachzugehen (zu den tatrichterlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang vgl. BGHZ 122, 16, 17 ff; BGH, Beschl. v. 5. April 1990 - IX ZB 68/89, NJW 1990, 3084, 3085).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    Das Erfordernis der Vollstreckbarkeit ist erfüllt, wenn die ausländische Entscheidung in formeller Hinsicht vollstreckbar ist (EuGH IPRax 2000, 18, 20).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    Mangels eines zulässigen Rechtsmittels ist der Senat gehindert, den von den Beteiligten dieses Verfahrens nicht angesprochenen Bedenken gegen die Bestimmtheit des für vollstreckbar erklärten Tenors zur Höhe des Zinssatzes und zum Beginn der Zinspflicht nachzugehen (zu den tatrichterlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang vgl. BGHZ 122, 16, 17 ff; BGH, Beschl. v. 5. April 1990 - IX ZB 68/89, NJW 1990, 3084, 3085).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 7/04

    Begriff der Entscheidung

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04
    Daher kommt es für die Anwendung der Übergangsvorschrift in Art. 66 Abs. 2 Buchst. a EuGVVO allein auf die von der Gläubigerin am 26. April 2002 beantragte Entscheidung des Landgerichts Vicenza vom 2. Mai 2002 an (vgl. auch BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 7/04, n.v.; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 32 EuGVVO Rn. 8 ff).
  • OLG Hamburg, 14.09.2007 - 6 W 46/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Mahnbescheides nur bei korrekter

    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderungen ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 W 104/11

    Hindernis für die Vollstreckbarerklärung wegen einer unterbliebenen Zustellung

    (BGH NJW-RR 2006, 1290, 1291; Hüßtege in Thomas-Putzo ZPO 32. Auflage 2011 Art. 1 EuGVVO Rdz. 7).

    Die Rechtskraft der Entscheidung wird nicht verlangt, so dass vorläufige Vollstreckbarkeit ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1290).

  • OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre

    Bei der Streitwertfestsetzung bleiben Zinsen und Kosten außer Betracht, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (vgl. BGH WM 1956, 1506; dies ergibt sich auch aus neueren Beschlüssen des BGH vom 30.3. 2006, IX ZB 102/04, sowie vom 8.12.2005, IX ZB 28/04, in denen - ohne weitere Begründung - der Gegenstandswert in Höhe der titulierten Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten festgesetzt wurde).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls

    Zu prüfen ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (C 297/97, zitiert nach juris) und des BGH (Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 123/12 -, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZB 28/04 -, zitiert nach juris Rn. 10) insoweit nur die formelle Vollstreckbarkeit im Erststaat, die die Antragstellerin durch Vorlage einer Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO a.F. belegt hat, auch wenn dort das Zustelldatum des verfahrenseinleitenden Schriftstücks fehlt.
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